Fernlehrgang

In unserer heutigen Wissensgesellschaft lernt man nie aus. Lebenslanges Lernen ist in den letzten Jahrzehnten zu einem wichtigen Begriff avanciert. Wer auf dem Arbeitsmarkt langfristig bestehen will, darf sich neuem Wissen nicht verschließen, sondern sollte bereit, sein, sich ständig weiter zu bilden.

Fernlehrgang und Fernstudium ermöglichen es, bequem von Hause zu lernen und sich seine Zeit frei einzuteilen. Die beiden Begriffe werden häufig synonym verwendet, bedeuten aber nicht das gleiche. So dient ein Fernstudium der Erlangung eines akademischen Grades. In Abgrenzung davon hat ein Fernlehrgang zum Ziel, den Teilnehmende weiter zu bilden. Über einen Fernlehrgang können viele unterschiedliche Abschlüsse erlangt werden.

Im so genannten Fernunterrichtsschutzgesetz sind der Inhalt und die Durchführungsart von Fernlehrgängen festgelegt. Das Gesetz wurde 1977 erlassen und legt fest, was als Fernunterricht zu gelten hat. So ist Fernunterricht die „Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind, und der Lehrende und sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.“ (FernUSG Artikel 1, Absatz 1).

Im Gegensatz zu herkömmlichen Lehrgängen und Weiterbildungen findet der Unterricht bei einem Fernlehrgang nicht in den Unterrichtsräumen der Weiterbildungseinrichtungen statt. Im Regelfall befindet sich die Fernschule nicht mal in der gleichen Stadt wie der Fernschüler. Es wird über eine bestimmte Distanz hinweg unterrichtet. Der Schüler bekommt die Unterrichtsmaterialien von dr Fernschule zugeschickt. Neben Büchern und Heften können das auch Audio-CDs oder spezielle PC-Programme sein. Diese Unterlagen kann der Schüler selbstständig und unter freier Zeiteiteilung bearbeiten. Innerhalb bestimmter Zeiträume müssen Aufgaben bearbeitet und an die Bildungseinrichtung zur Korrektur gesendet werden.

Fernschulen bieten ein breites Spektrum unterschiedlicher Abschlüsse an. Neben dem Erwerb von staatlichen Abschlüssen wie zum Beispiel dem Abitur, können über eine Fernschule ebenfalls öffentlich-rechtliche Abschlüsse erworben werden. Ein Beispiel hierfür sind IHK-Abschlüsse oder spezielle Zertifikate, die durch die Teilnahme an einer Weiterbildung erworben werden.

Helles Köpfchen: admin - Frage & Antwort vom 29.03.2010, 13:47 Uhr - Thema: Karriere & Weiterbildung - Hast du eine andere Meinung?
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